BAP-Hauptgeschäftsführer Thomas Hetz zu den geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Nach dem Treffen der großen Koalition am gestrigen Abend ist der „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ final beschlossen worden. In Kürze wird der Gesetzentwurf im Kabinett verabschiedet. Zu diesem Entwurf erklärt Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister (BAP):
„Die wichtigsten Eckpunkte – Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und Equal Pay nach […]